Unser Schutzkonzept
Verhaltensregeln zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport
Ein Klima der Achtsamkeit mit klaren Regeln hemmt potenzielle Täter und stärkt die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen beim Aufzeigen und Durchsetzen ihrer persönlichen Grenzen. Damit wollen wir auch dem Ausnutzen von Macht– und Abhängigkeitsverhältnis-sen entgegenwirken.
Es schützt alle Teilnehmenden – Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Übungsleitende.

- Wir gehen respektvoll, höflich und wertschätzend miteinander um und unterstützen uns gegenseitig.
- Wir verhalten uns fair, tolerant und verzichten auf jede Form von verbaler und nonverbaler Gewalt, dazu gehören auch Beleidigungen und verbale Verletzungen, sexualisierte Witze und Kommentare.
- Ein respektvoller Umgang miteinander wird durch alle Mitglieder, insbesondere die Übungsleitenden gefördert und vorgelebt.

Umgangsformen:
- Wir gehen respektvoll, höflich und wertschätzend miteinander um und unterstützen uns gegenseitig.
- Wir verhalten uns fair, tolerant und verzichten auf jede Form von verbaler und nonverbaler Gewalt, dazu gehören auch Beleidigungen und verbale Verletzungen, sexualisierte Witze und Kommentare.
- Ein respektvoller Umgang miteinander wird durch alle Mitglieder, insbesondere die Übungsleitenden gefördert und vorgelebt.

Die Gruppe schützt alle Mitglieder - Übungsleitende und (minderjährige) Teilnehmende - gleichermaßen.
Aus diesem Grunde stellen Übungsleitende sicher, dass möglichst mindestens Dreierkonstellationen gebildet werden, z. B.:
- bei Ausflügen, Fahrten zu Wettkämpfen etc.
- beim Verlassen der Sportstätten (dunkle Ecken, Parkplätze)
- Einzeltrainings nur, wenn auch noch Dritte in der Halle sind.
- zentrale Treff- und Abgabepunkte für ÜL-Taxi bei Auswärtsfahrten.
- Treffen im privaten Wohnbereich (z. B. Team-Feier) nur als Gruppe oder besser im öffentlichen Raum oder im Vereinsheim abhalten.
- direkte Kommunikation nur in der Messenger-Gruppe, nicht im Einzel-Chat.

Die Gruppe gibt Sicherheit:
Die Gruppe schützt alle Mitglieder - Übungsleitende und (minderjährige) Teilnehmende - gleichermaßen.
Aus diesem Grunde stellen Übungsleitende sicher, dass möglichst mindestens Dreierkonstellationen gebildet werden, z. B.:
- bei Ausflügen, Fahrten zu Wettkämpfen etc.
- beim Verlassen der Sportstätten (dunkle Ecken, Parkplätze)
- Einzeltrainings nur, wenn auch noch Dritte in der Halle sind.
- zentrale Treff- und Abgabepunkte für ÜL-Taxi bei Auswärtsfahrten.
- Treffen im privaten Wohnbereich (z. B. Team-Feier) nur als Gruppe oder besser im öffentlichen Raum oder im Vereinsheim abhalten.
- direkte Kommunikation nur in der Messenger-Gruppe, nicht im Einzel-Chat.

Bild- oder gar Videoaufnahmen können sehr schnell die persönlichen Grenzen der Teilneh-menden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen überschreiten. Gleichzeitig können peinliche Bildnisse im digitalen Zeitalter in Sekundenschnelle geteilt und für alle Zeit im Netz gespeichert werden. Daher fördern unsere Übungsleitenden den verantwortungsvol-len Umgang mit diesen Medien und leben diesen auch selbst vor. Daher
- werden digitale Endgeräte, wie Smartphones, Tablets und Kameras beim Training grundsätzlich nicht benutzt, sofern diese nicht für den Übungsbetrieb erforderlich sind (bspw. Musik). Dies gilt auch für alle Anwesende, auch Eltern. Insbesondere im Umkleide- und Duschbereich bleiben diese Geräte ausnahmslos in der Tasche.
- holen Übungsleitende und Teilnehmende gleichermaßen vor jedem Einsatz solcher Me-dien, bspw. um einen Bewegungsablauf, Haltung oder einen Übungsfortschritt zu doku-mentieren und zu besprechen, zunächst das mündliche Einverständnis der Abgelichte-ten ein und klären dabei auch darüber auf, wie die Aufnahmen im Folgenden verwendet werden und dass das Einverständnis auch widerrufen werden kann.
- sind explizite Aufnahmen des Intimbereiches unzulässig.
- werden darüber hinaus alle datenschutzrechtlichen Belange beachtet.
- direkte Kommunikation nur in der Messenger-Gruppe, nicht im Einzel-Chat.
- Übungsleitende sind achtsam bei ihrem WhatsApp-Status, sofern dieser für Teilnehmende sichtbar ist.

Umgang mit Kameras und Smartphones:
Bild- oder gar Videoaufnahmen können sehr schnell die persönlichen Grenzen der Teilneh-menden, insbesondere von Kindern und Jugendlichen überschreiten. Gleichzeitig können peinliche Bildnisse im digitalen Zeitalter in Sekundenschnelle geteilt und für alle Zeit im Netz gespeichert werden. Daher fördern unsere Übungsleitenden den verantwortungsvol-len Umgang mit diesen Medien und leben diesen auch selbst vor. Daher
- werden digitale Endgeräte, wie Smartphones, Tablets und Kameras beim Training grundsätzlich nicht benutzt, sofern diese nicht für den Übungsbetrieb erforderlich sind (bspw. Musik). Dies gilt auch für alle Anwesende, auch Eltern. Insbesondere im Umkleide- und Duschbereich bleiben diese Geräte ausnahmslos in der Tasche.
- holen Übungsleitende und Teilnehmende gleichermaßen vor jedem Einsatz solcher Me-dien, bspw. um einen Bewegungsablauf, Haltung oder einen Übungsfortschritt zu doku-mentieren und zu besprechen, zunächst das mündliche Einverständnis der Abgelichte-ten ein und klären dabei auch darüber auf, wie die Aufnahmen im Folgenden verwendet werden und dass das Einverständnis auch widerrufen werden kann.
- sind explizite Aufnahmen des Intimbereiches unzulässig.
- werden darüber hinaus alle datenschutzrechtlichen Belange beachtet.
- direkte Kommunikation nur in der Messenger-Gruppe, nicht im Einzel-Chat.
- Übungsleitende sind achtsam bei ihrem WhatsApp-Status, sofern dieser für Teilnehmende sichtbar ist.

- Wir tragen sportart-spezifisch, angemessene, nicht freizügige Bekleidung.
- Bei Hilfestellungen ist die Bekleidung so zu wählen, dass keine direkte Hautberührung möglich ist.

Bekleidung:
- Wir tragen sportart-spezifisch, angemessene, nicht freizügige Bekleidung.
- Bei Hilfestellungen ist die Bekleidung so zu wählen, dass keine direkte Hautberührung möglich ist.

- Berührungen können sehr schnell die persönlichen Grenzen von Kindern überschreiten. Dennoch sind Berührungen im Sport teils unvermeidlich (z. B. Zweikämpfe, Partnerübungen, Hilfestellungen). In allen Trainingssituationen sind grenzüberschreitende Berührungen zu unterlassen.
- Um die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu starken, selbstbestimmten Per-sönlichkeiten auszubilden, überlassen wir Ihnen die Wahl und respektieren ein „Nein“.
- Übungen und Hilfestellungen mit Körperkontakt werden im Vorfeld erklärt, beschrieben und das Einverständnis der Teilnehmenden eingeholt (z. B. „Gibt es Personen, die zu-nächst nur zuschauen möchten?“).
- Wenn möglich werden die Kinder und Jugendlichen spätestens mittelfristig in die Lage versetzt, diese miteinander/ gegenseitig durchzuführen.
- Zuschauende Kinder und Jugendliche können die Übungsleitenden unterstützen oder Beobachtungsaufgaben übernehmen.

Hilfestellungen:
- Berührungen können sehr schnell die persönlichen Grenzen von Kindern überschreiten. Dennoch sind Berührungen im Sport teils unvermeidlich (z. B. Zweikämpfe, Partnerübungen, Hilfestellungen). In allen Trainingssituationen sind grenzüberschreitende Berührungen zu unterlassen.
- Um die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu starken, selbstbestimmten Per-sönlichkeiten auszubilden, überlassen wir Ihnen die Wahl und respektieren ein „Nein“.
- Übungen und Hilfestellungen mit Körperkontakt werden im Vorfeld erklärt, beschrieben und das Einverständnis der Teilnehmenden eingeholt (z. B. „Gibt es Personen, die zu-nächst nur zuschauen möchten?“).
- Wenn möglich werden die Kinder und Jugendlichen spätestens mittelfristig in die Lage versetzt, diese miteinander/ gegenseitig durchzuführen.
- Zuschauende Kinder und Jugendliche können die Übungsleitenden unterstützen oder Beobachtungsaufgaben übernehmen.

- Die Umkleiden sind grundsätzlich ein geschützter Raum.
- Während der Umzieh-Zeiten insbesondere der minderjährigen Teilnehmenden ist die Umkleide ein besonders geschützter Raum, der von jedem respektiert und von den Übungsleitenden auch gegenüber Eltern durchgesetzt wird.
- Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Kinder werden dadurch gefördert, dass wir Ihnen zutrauen sich ohne Hilfe umzuziehen. Auch wenn es einmal etwas länger dauert.
- Sollte in Ausnahmefällen, z. B. bei einer Notsituation oder zur Erfüllung der Aufsichts-pflicht, ein Betreten der Umkleiden unumgänglich sein, kündigen Übungsleitende/ hel-fende Eltern ihr Eintreten via Anklopfen und dem Hinweis „Ich komme gleich rein“ an.
- Dies gilt entsprechend auch bei erwachsenden Teilnehmenden für Übungsleitende des anderen Geschlechts.
- Gemischt-geschlechtliche Eltern/Kind-Paare nutzen alternativ eine andere Umkleide oder nutzen die Umkleiden erst nach Verlassen der gleichgeschlechtlichen Eltern/Kind-Paare.

Betreten der Umkleiden:
- Die Umkleiden sind grundsätzlich ein geschützter Raum.
- Während der Umzieh-Zeiten insbesondere der minderjährigen Teilnehmenden ist die Umkleide ein besonders geschützter Raum, der von jedem respektiert und von den Übungsleitenden auch gegenüber Eltern durchgesetzt wird.
- Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Kinder werden dadurch gefördert, dass wir Ihnen zutrauen sich ohne Hilfe umzuziehen. Auch wenn es einmal etwas länger dauert.
- Sollte in Ausnahmefällen, z. B. bei einer Notsituation oder zur Erfüllung der Aufsichts-pflicht, ein Betreten der Umkleiden unumgänglich sein, kündigen Übungsleitende/ hel-fende Eltern ihr Eintreten via Anklopfen und dem Hinweis „Ich komme gleich rein“ an.
- Dies gilt entsprechend auch bei erwachsenden Teilnehmenden für Übungsleitende des anderen Geschlechts.
- Gemischt-geschlechtliche Eltern/Kind-Paare nutzen alternativ eine andere Umkleide oder nutzen die Umkleiden erst nach Verlassen der gleichgeschlechtlichen Eltern/Kind-Paare.

Um die Privatsphäre von (insbesondere Minderjährigen) Teilnehmenden zu respektieren, duschen die Übungsleitenden in separaten Räumen oder zeitlich vor- bzw. nachfolgend. Eine Ausnahme kann nur im Erwachsenenbereich und nur mit Zustimmung aller Teilnehmenden herbeigeführt werden.

Duschen:
Um die Privatsphäre von (insbesondere Minderjährigen) Teilnehmenden zu respektieren, duschen die Übungsleitenden in separaten Räumen oder zeitlich vor- bzw. nachfolgend. Eine Ausnahme kann nur im Erwachsenenbereich und nur mit Zustimmung aller Teilnehmenden herbeigeführt werden.

- Bei Übernachtungen sollten immer mindestens zwei Betreuer dabei sein.
- Bei gemischt-geschlechtlichen Gruppen immer mind. eine Frau und ein Mann.
- Betreuer und Minderjährige übernachten in getrennten Schlafbereichen, sofern nicht die gesamte Gruppe in einem Raum übernachtet.
- Eltern erhalten in Verbindung mit deren Einverständniserklärung immer eine schriftliche Information über die genaue Übernachtungs- und Betreuungssituation.

Übernachtungen:
- Bei Übernachtungen sollten immer mindestens zwei Betreuer dabei sein.
- Bei gemischt-geschlechtlichen Gruppen immer mind. eine Frau und ein Mann.
- Betreuer und Minderjährige übernachten in getrennten Schlafbereichen, sofern nicht die gesamte Gruppe in einem Raum übernachtet.
- Eltern erhalten in Verbindung mit deren Einverständniserklärung immer eine schriftliche Information über die genaue Übernachtungs- und Betreuungssituation.

- Die Aufsichtspflicht und Verantwortung der/des Übungsleitenden beginnt grundsätzlich ab der festgelegten Trainingszeit am vereinbarten Trainingsort. Sie endet grundsätzlich mit dem offiziellen Ende der Trainingszeit am vereinbarten Trainingsort.
- Abweichende Regelungen sind zwischen Übungsleitenden und Eltern eindeutig abzusprechen.
- Neue Übungsleitende werden bereits in den ersten Gesprächen vor einer möglichen Zusammenarbeit auf unser Schutzkonzept hingewiesen und mit unseren Verhaltensregeln vertraut gemacht.
- Viele Menschen knüpfen Beziehungen und lernen ihre Partner*in durch den Sport kennen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen ihre Partner*in trainieren. Die meisten intimen Beziehungen zwischen Übungsleitenden und einem Mitglied beinhalten keinen Machtmissbrauch seitens der Übungsleitenden, insbesondere nicht auf Vereinsebene. Dennoch wollen wir sensibel mit dieser Herausforderung umgehen.

Sonstiges:
- Die Aufsichtspflicht und Verantwortung der/des Übungsleitenden beginnt grundsätzlich ab der festgelegten Trainingszeit am vereinbarten Trainingsort. Sie endet grundsätzlich mit dem offiziellen Ende der Trainingszeit am vereinbarten Trainingsort.
- Abweichende Regelungen sind zwischen Übungsleitenden und Eltern eindeutig abzusprechen.
- Neue Übungsleitende werden bereits in den ersten Gesprächen vor einer möglichen Zusammenarbeit auf unser Schutzkonzept hingewiesen und mit unseren Verhaltensregeln vertraut gemacht.
- Viele Menschen knüpfen Beziehungen und lernen ihre Partner*in durch den Sport kennen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Menschen ihre Partner*in trainieren. Die meisten intimen Beziehungen zwischen Übungsleitenden und einem Mitglied beinhalten keinen Machtmissbrauch seitens der Übungsleitenden, insbesondere nicht auf Vereinsebene. Dennoch wollen wir sensibel mit dieser Herausforderung umgehen.
Diese Verhaltensregeln wurden am 15.06.2026 vom Erweiterten Vorstand des Delmenhorster TV verbindlich beschlossen.
Du hast Fragen zu den Verhaltensregeln oder zum gesamten Präventionskonzept? Du hast Situationen im Sportverein erlebt, in denen Du Dich unwohl gefühlt hast? Wende Dich gerne an unsere Vertrauenspersonen. Sie unterliegen der Schweigepflicht und handeln nur mit Deinem Einverständnis.
Hier wird Dir geholfen:
Birgit Lettow
E-Mail: birgitlettow@web.de
Tel. 0172-88 90 233
Maximilian Schallschmidt
E-Mail: 1.maximilian@web.de
Tel. 0163-80 10 682
Jan Sievers
E-Mail: jsbiebo@arcor.de
Tel. 0176-22 73 2341
