Kündigung der Gesamtmitgliedschaft
Kündige deine Mitgliedschaft, für dich selbst oder für die ganze Familie
Die Mitgliedschaft erlischt:
- durch Kündigung der Mitgliedschaft.
Die Kündigung kann nur in schriftlicher Form unter Beachtung der Mindestdauer der Mitgliedschaft, mit einer Frist von einem Monat zum 30.06. und zum 31.12. des Jahres, an die Geschäftsstelle ausgesprochen werden. - durch Ausschluss aus dem Verein.
- durch Tod des Mitgliedes.
- durch Auflösung des Vereins.
Mit der vollständigen Entrichtung des Beitrages gilt die Mitgliedschaft erloschen. Jugendliche werden durch den gesetztelichen Vertreter an- und abgemeldet.