Neu: 2G+-Regel ohne zusätzliche Testpflicht für Geboosterte
Neu: 3G-Regel für Reha-Sport mit Verordnung
Liebe Mitglieder,
es gibt gute Neuigkeiten und eine kleine Marsch-Erleichterung für den Sport, besonders auch für Reha-Sportgruppen mit Verordnung und geboosterte Teilnehmende.
Neu: 2G-Regel ohne zusätzliche Testpflicht für Geboosterte
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass ab sofort keine zusätzliche Testpflicht (2G+) u. a. im Sport für Geimpfte, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, besteht. Das bedeutet, dass für diese Mitglieder der Nachweis über die erfolgte Booster-Impfung ausreicht.
Neu: 3G-Regel für Reha-Sport mit Verordnung
Darüber hinaus wurde am Freitagabend von der Stadt Delmenhorst bestätigt, dass für Teilnehmende der Reha-Sportgruppen mit Verordnung, lediglich die 3G-Regel gilt. Dies bedeutet, dass an diesen Reha-Sportgruppen alle teilnehmen können, die geimpft oder genesen sind oder über ein negatives Testergebnis verfügen, das nicht älter als 24 Stunden ist.
Für die Übungsleitenden gilt unverändert die 2G+-Regel, sofern sie nicht bereits geboostert sind.
Für alle Teilnehmenden gilt unverändert die FFP2-Maskenpflicht.
Bei allem Hin und Her sind dies zumindest kleine Veränderungen, die uns den Sportbetrieb erleichtern.
Herzliche Grüße
Eure Kerstin
1. Vorsitzende