2Gplus-Regel im Hallensport ab dem 01.12.2021

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Liebe Mitglieder,
ab Mittwoch, den 01.12.2021 wird nach derzeitigem Informationsstand in Delmenhorst die Warnstufe 2 gelten. Dies bedeutet, dass beim Sport in Sporthallen und im DTVital die 2G+-Regel zzgl. FFP2-Maskenpflicht gilt. Im Freien gilt die 2G-Regel.
Das heißt, dass am Sportbetrieb innerhalb geschlossener Räume nur noch Personen teilnehmen dürfen, die vollständig geimpft oder genesen sind und zusätzlich ein negatives Ergebnis einer Testung, die nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen.
Aus organisatorischen Gründen ist der Nachweis über die negative Testung durch eine offizielle Testbescheinigung zu erbringen. Eine Testung mit selbstmitgebrachtem Selbsttest unter Aufsicht des Übungsleiters, ist nur in Ausnahmefällen und zulasten der Sportstunde möglich. Innerhalb der Sportstätten ist zwingend eine FFP2-Maske zu tragen, eine medizinische Maske ist nicht mehr ausreichend. Dies gilt natürlich nicht während des Sports. Die 2G+ und 2G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht gelten für alle Teilnehmenden und Übungsleitenden sowie ggf. Zuschauende, nicht hingegen für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Indikation nicht impfen lassen können. Für letzte gilt jedoch die Pflicht zur Vorlage einer negativen Testbescheinigung sowie die Maskenpflicht. Leider kann auch das Vereinsheim nur noch unter Beachtung der 2G+-Regel und mit FFP2-Masken (abgesehen vom Sitzplatz) genutzt werden.
Ich hoffe, dass es uns gelingt, den Sportbetrieb noch aufrecht zu halten, bitte jedoch um Verständnis dafür, wenn dies bei einigen Gruppen nicht möglich sein wird.
Bleibt gesund und passt auf euch auf!
Herzliche Grüße
Eure Kerstin
1. Vorsitzende