Abmeldung

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Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt ein Jahr. Die Mitgliedschaft erlischt durch Kündigung der Mitgliedschaft. Die Kündigung kann nur mit einer Frist von einem Monat zum 30.06. und zum 31.12. des Jahres ausgesprochen werden. Die Kündigung ist möglich durch schriftliche Abmeldung, unter Beachtung der Mindestdauer der Mitgliedschaft. Mit der vollständigen Entrichtung des Beitrages gilt die Mitgliedschaft als erloschen. Kinder und Jugendliche werden durch den gesetzlichen Vertreter an- und abgemeldet.