2-G-Regel im Hallensport ab dem 24.11.2021

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Liebe Sportlerinnen und Sportler des DTV,
ab dem 24.11.2021 gilt in Niedersachsen Warnstufe 1 und damit die 2-G-Regel.
Die 2-G-Regel bedeutet, dass am Sportbetrieb in den Sporthallen und im DTVital nur noch Personen teilnehmen dürfen, die

  1. vollständig geimpft oder
  2. genesen sind.

Dies gilt für alle, also auch für die ÜbungsleiterInnen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, müssen allerdings den Nachweis eines negativen Tests führen. Für Sport im Freien gilt ab morgen die 3-G-Regel, wie sie bis heute nur in den Sporthallen galt. Für die Nutzung der Duschen und Umkleiden gilt jedoch für alle 2-G!Zudem soll weiterhin ein 2m-Abstand eingehalten werden, wenn dies möglich ist. In jedem Fall bitten wir Euch, weiterhin umsichtig zu bleiben und die Vorgaben aus dem Hygienekonzept, insbesondere die Desinfektion und das Maske tragen, zu berücksichtigen. Ich hoffe, wie ihr sicherlich alle, dass die Inzidenzwerte möglichst bald wieder sinken, damit wir alle gemeinsam den Sportbetrieb durchführen können.

Herzliche Grüße
Kerstin Frohburg
1. Vorsitzende